Allgemeine Geschäftsbedingungen Berufsbildung Boden & Parkett

In Ergänzung zu Art. 1, 6, 18 des Schweizerischen Obligationenrechts sowie Art. 8 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):

Anwendbarkeit: Diese AGB gelten für alle Kurse und Prüfungen, welche die Berufsbildung Boden & Parkett anbietet und welche auch im Kurs-Jahresprogramm ausgeschrieben sind.

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn diese von Berufsbildung Boden & Parkett schriftlich akzeptiert wurden.

Teilnahme- / Zulassungsbedingungen: Sämtliche Seminare und Lehrgänge stehen grundsätzlich jedermann zur Teilnahme offen. Eine Anmeldung hat stets in Schriftform und in der in der Ausschreibung angegebenen Frist zu erfolgen. Jede Anmeldung ist verbindlich und kann ohne Kostenfolge nicht mehr zurück-gezogen werden. Die Bedingungen für eine Annullierung seitens der Teilnehmer stehen in den jeweiligen Kursausschreibungen.

Die Zulassungsbedingungen für Prüfungen sind in den einschlägigen Prüfungsordnungen festgehalten. Jeder Kandidat ist selbst dafür verantwortlich, dass er die Zulassungsbedin-gungen erfüllt. Berufsbildung Boden & Parkett übernimmt keine Haftung oder Schuldaner-kennung im Falle einer Prüfungsverweigerung durch die entsprechende Prüfungskommissi-on. Eine Prüfungsanmeldung hat stets in Schriftform, unter Beilage der weiteren geforderten Unterlagen und in der in der Ausschreibung genannten Frist zu erfolgen. Die Bedingungen für eine Annullierung seitens der Kandidaten stehen in den jeweiligen Prüfungsordnungen.

Eine Zulassung oder Verweigerung zur Prüfung wird von der Prüfungskommission jedem Kandidat rechtzeitig vor Beginn der Prüfung mitgeteilt. Im Falle einer Verweigerung gilt das Rekursrecht gemäss der entsprechenden Prüfungsordnung.

Durchführung von Kursen: Berufsbildung Boden & Parkett entscheidet über die Durchführung der Kurse. Wird ein Kurs nicht durchgeführt, so wird dies den angemeldeten Kandidaten rechtzeitig vor Kursbeginn schriftlich mitgeteilt. Berufsbildung Boden & Parkett kann einen Kurs ohne Angabe von Gründen annullieren. Allfällige bereits geleistete Zahlungen werden vollumfänglich zurück erstattet.

Über die Durchführung einer Prüfung entscheidet die jeweils zuständige Prüfungskommission. Die Annullierung einer Prüfung wird den Kandidaten rechtzeitig schriftlich mitgeteilt, zudem gelten die Vorgaben der jeweiligen Prüfungsordnung.

Allfällige Ansprüche der Kursteilnehmer, insbesondere Schadenersatzansprüche bei Absage eines Kurses / einer Prüfung, sind ausgeschlossen.

Zahlungsbedingungen: Durch die Unterzeichnung der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer und/oder der Ar-beitgeber, die Gebühren zu den festgelegten Konditionen gemäss Ausschreibung bezüglich Höhe und Fälligkeit zu bezahlen.

Die Bezahlung von Gebühren hat stets vor dem Kurs bzw. vor der Prüfung zu erfolgen. Ist bis zum Kurs- bzw. Prüfungsbeginn keine Zahlung eingegangen, wird der Kandidat ausgeschlossen.

Berufsbildung Boden & Parkett kann bei Prüfungsvorbereitungskursen für Härtefälle Ratenzahlungen vereinbaren. Bis zu Prüfungsbeginn müssen jedoch alle Gebühren vollumfänglich bezahlt sein.

Berufsbildung Boden & Parkett behält sich das Recht vor, ausstehende Gebühren zu mahnen und dabei ab der zweiten Mahnung Mahngebühren von 5 % pro Monat zu erheben.

Angemeldeten Personen, welche sich nach dem Anmeldeschluss wieder abmelden, wird eine Annullationsgebühr von 50 % aller zu besuchenden Module verrechnet. Angemeldete Personen, welche unentschuldigt nicht zum Kurs erscheinen, bezahlen die gesamten Kurskosten.

Differenzierung Mitglieder / Nichtmitglieder: Mitglieder der Verbände BodenSchweiz, ISP sowie Patronatsfirmen erhalten stets eine angemessene Vergünstigung auf alle Gebühren, welche jährlich neu von Berufsbildung Boden & Parkett festgelegt werden.

Die Preisdifferenzierung wird stets offen ausgewiesen.

Für Gebühren, welche direkt von Amtsstellen bezahlt werden, gelten stets die Nichtmitgliederkonditionen.

Organisation: Der Unterricht und die Prüfung erfolgen im Rahmen des Programmes, das zu Beginn des Unterrichts bzw. der Prüfung gültig ist.

Der Unterricht und die Prüfung finden in den von Berufsbildung Boden & Parkett festgelegten Räumen statt. Ein Anspruch auf bestimmte Gebäude oder Räumlichkeiten seitens der Teilnehmer und Kandidaten besteht nicht.

Schlussbestimmungen: Kursteilnehmer und Kandidaten, welche die Hausordnung nicht einhalten, in grober Weise den Unterricht / die Prüfung stören oder sich ungebührlich benehmen, werden ohne Anspruch auf Rückerstattung von Gebühren mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen.

Die von Berufsbildung Boden & Parkett hergestellten und an die Teilnehmer abgegebenen Lehrmittel unterstehen dem Urheberrechtsgesetz und dürfen weder kopiert noch auf andere Weise weiterverbreitet werden.

Berufsbildung Boden & Parkett haftet nicht für Diebstahl oder Verlust von Gegenständen der Teilnehmer. Der Abschluss einer Versicherung gegen Unfall, Haftpflicht und Diebstahl ist Sache des Teilnehmers.

Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Aarau. Berufsbildung Boden & Parkett behält sich das Recht vor, Teilnehmer auch an seinem Wohnsitz zu belangen.

Werden einzelne Punkte dieser AGB ungültig, so bleiben die anderen in Kraft.